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Öffentliche Aufträge

Öffentliche Aufträge stellen einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor dar. Die Öffentliche Hand vergibt im Jahr Aufträge in Milliardenhöhe an die Wirtschaft.

Der Themenkomplex "Vergabe Öffentlicher Aufträge" bietet Informationen zu Grundlagen und Voraussetzungen des öffentlichen Auftragswesens.

Was sind öffentliche Aufträge und wie werde ich Auftragnehmer?

Will ein öffentlicher Auftraggeber Waren, Bau- und Dienstleistungen beschaffen, hat er grundsätzlich ein Vergabeverfahren durchzuführen und einen öffentlichen Auftrag zu erteilen.
Um öffentliche Aufträge kann sich grundsätzlich jedes Unternehmen bewerben, das sich gewerbsmäßig mit der Erbringung der nachgefragten Leistungen befasst. Es sind dabei jedoch die Bestimmungen des Vergaberechts zu beachten. Die vorgegebenen Regelungen des Vergaberechts müssen für eine erfolgreiche Bewerbung um öffentliche Aufträge eingehalten werden.
Näheres dazu finden Sie im Teilbereich 2. Vorschriften des nationalen und europäischen Vergaberechts.

Welche Vergabeverfahren gibt es? Welche Vorschriften sind zu beachten?

Das Vergaberecht sieht für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen (gemäß der Verdingungsordnung für Leistungen – VOL) und für die Vergabe von Bauleistungen (gemäß der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – VOB) verschiedene Verfahren vor, die so genannten Vergabearten.
Je nach voraussichtlichem Auftragsvolumen werden in Abhängigkeit zu bestimmten Schwellenwerten (PDF-Datei) die Vergabeverfahren unterschiedlich bezeichnet. So gibt es unterhalb der Schwellenwerte die Öffentliche Ausschreibung, die Beschränkte Ausschreibung und die Freihändige Vergabe. Oberhalb der Schwellenwerte gibt es hingegen das Offene Verfahren, das Nichtoffene Verfahren und das Verhandlungsverfahren. Näheres dazu finden Sie im Teilbereich 1. Vergabearten.
Inhaltlich stimmen die Vergabeverfahren oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte jedoch in wesentlichen Zügen überein.

Wer vergibt öffentliche Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern? Gibt es die Möglichkeit der Online-Teilnahme?

Klassische öffentliche Auftraggeber sind in erster Linie das Land und die Kommunen (Landkreise, Städte und Gemeinden), deren Behörden und Sondervermögen oder deren Verbände und Anstalten als Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Die Landesregierung ist angesichts der Vielzahl von Behörden und Einrichtungen auf Landesebene bestrebt, die öffentliche Auftragsvergabe weitgehend bei zentralen Vergabestellen zu bündeln.

Hierzu zählen

  • das Landesamt für innere Verwaltung (LAiV) für Waren und Leistungen, ausgenommen Bauleistungen
  • die Datenverarbeitungszentrum M-V GmbH (DVZ M-V GmbH) für Standard-IT Leistungen
  • der Betrieb für Bau und Liegenschaften M-V (bbl) für Bauleistungen

Eine Plattform zur elektronischen Teilnahme an Ausschreibungen des Landes und der Kommunen unterhält das Land Mecklenburg-Vorpommern nicht. Mecklenburg-Vorpommern ist jedoch Mitnutzer der Vergabeplattform des Bundes (eVergabe-Online.de). Nach Aufruf der Verknüpfung zum Portal "bund.de" erhalten Sie Auskunft, siehe Teilbereich 5. Informationen über laufende und abgeschlossenen Vergabeverfahren, welche Vergabeverfahren vom Land Mecklenburg-Vorpommern aktuell durchgeführt werden und für welche dieser Vergabeverfahren die Online-Plattform des Bundes (eVergabe-Online.de) genutzt werden kann.

Freigabevermerk

Dieser Text wurde freigegeben durch das Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern. Stand: 06.06.2008

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