Öffentliche Aufträge stellen einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor dar. Die Öffentliche Hand vergibt im Jahr Aufträge in Milliardenhöhe an die Wirtschaft.
Der Themenkomplex "Vergabe Öffentlicher Aufträge" bietet Informationen zu Grundlagen und Voraussetzungen des öffentlichen Auftragswesens.
Will ein öffentlicher Auftraggeber Waren, Bau- und Dienstleistungen beschaffen, hat er grundsätzlich ein
Vergabeverfahren durchzuführen und einen öffentlichen Auftrag zu erteilen.
Um öffentliche Aufträge kann sich grundsätzlich jedes Unternehmen bewerben, das sich gewerbsmäßig mit der Erbringung
der nachgefragten Leistungen befasst. Es sind dabei jedoch die Bestimmungen des Vergaberechts zu beachten. Die
vorgegebenen Regelungen des Vergaberechts müssen für eine erfolgreiche Bewerbung um öffentliche Aufträge eingehalten
werden.
Näheres dazu finden Sie im Teilbereich 2. Vorschriften des nationalen und
europäischen Vergaberechts.
Das Vergaberecht sieht für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen (gemäß der Verdingungsordnung für Leistungen
– VOL) und für die Vergabe von Bauleistungen (gemäß der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen –
VOB) verschiedene Verfahren vor, die so genannten Vergabearten.
Je nach voraussichtlichem Auftragsvolumen werden in Abhängigkeit zu bestimmten Schwellenwerten (PDF-Datei) die Vergabeverfahren
unterschiedlich bezeichnet. So gibt es unterhalb der Schwellenwerte die Öffentliche Ausschreibung, die
Beschränkte Ausschreibung und die Freihändige Vergabe. Oberhalb der Schwellenwerte gibt es hingegen das
Offene Verfahren, das Nichtoffene Verfahren und das Verhandlungsverfahren. Näheres dazu finden Sie
im Teilbereich 1.
Vergabearten.
Inhaltlich stimmen die Vergabeverfahren oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte jedoch in wesentlichen Zügen
überein.
Klassische öffentliche Auftraggeber sind in erster Linie das Land und die Kommunen (Landkreise, Städte und Gemeinden), deren Behörden und Sondervermögen oder deren Verbände und Anstalten als Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Die Landesregierung ist angesichts der Vielzahl von Behörden und Einrichtungen auf Landesebene bestrebt, die öffentliche Auftragsvergabe weitgehend bei zentralen Vergabestellen zu bündeln.
Hierzu zählen
Eine Plattform zur elektronischen Teilnahme an Ausschreibungen des Landes und der Kommunen unterhält das Land Mecklenburg-Vorpommern nicht. Mecklenburg-Vorpommern ist jedoch Mitnutzer der Vergabeplattform des Bundes (eVergabe-Online.de). Nach Aufruf der Verknüpfung zum Portal "bund.de" erhalten Sie Auskunft, siehe Teilbereich 5. Informationen über laufende und abgeschlossenen Vergabeverfahren, welche Vergabeverfahren vom Land Mecklenburg-Vorpommern aktuell durchgeführt werden und für welche dieser Vergabeverfahren die Online-Plattform des Bundes (eVergabe-Online.de) genutzt werden kann.
Dieser Text wurde freigegeben durch das Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern. Stand: 06.06.2008