Der Reisepass wird für Auslandsreisen benötigt. Deutsche Staatsangehörige müssen eigentlich immer einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen, wenn sie über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland ausreisen oder wieder einreisen. Dies gilt aber nicht für Reisen innerhalb der Europäischen Union, da für diese der Personalausweis ausreicht. Der Inhaber eines gültigen deutschen Reisepasses genügt aber auch im Inland seiner gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht. Der Reisepass ersetzt insoweit den Personalausweis, obwohl er im Gegensatz zu diesem nicht die vollständige Anschrift des Inhabers enthält.
Bei berechtigtem Interesse besteht die Möglichkeit, für dieselbe Person mehrere Reisepässe auszustellen (beispielsweise wenn wegen bestimmter Visaeinträge im Pass Schwierigkeiten bei der Einreise in weitere Staaten zu befürchten sind).
In Eilfällen kann ein Reisepass im Expressverfahren (Herstellungsdauer ca. 48 bis 72 Stunden) beantragt werden. Kann auch der Expressreisepass nicht rechtzeitig zum ersten Gebrauch ausgestellt werden, kann ein vorläufiger Reisepass beantragt werden. Vorläufige Reisepässe werden sofort ausgestellt.
Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist vom Alter des Passinhabers abhängig. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres gilt der Reisepass sechs Jahre, ab Vollendung des 24. Lebensjahres zehn Jahre. Ein vorläufiger Reisepass gilt in der Regel ein Jahr. Der Reisepass kann nach Ablauf der Gültigkeitsdauer nicht verlängert werden. Ist der Reisepass durch Fristablauf oder auf sonstige Weise ungültig geworden, muss bei Bedarf ein neuer beantragt werden.
Bereits vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ist ein Reisepass oder ein vorläufiger Reisepass ungültig, wenn er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Inhabers nicht zulässt oder verändert worden ist oder wenn Eintragungen fehlen oder, mit Ausnahme der Angaben über den Wohnort, unzutreffend sind.
Grundsätzlich werden Reisepässe mit einem Umfang von 32 Seiten ausgestellt. Gegen eine zusätzliche Gebühr können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten erhalten (für Vielreisende mit zusätzlichen Seiten für Visaeinträge). Reisepässe werden zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Vorläufige Reisepässe werden von der Passbehörde ausgestellt und enthalten keine biometrischen Merkmale.
Hinweis: Es wird um Verständnis gebeten, dass die Lebenslagen möglicherweise nicht in jedem Fall den tagaktuellen Stand abbilden können. In eiligen Angelegenheiten wird deshalb empfohlen, möglichst frühzeitig und ggf. vorab telefonisch Kontakt zur zuständigen Ausweisbehörde aufzunehmen, um die rechtzeitige und sachgerechte Erledigung sicherzustellen.
Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite - Amt Neubukow-Salzhaff