Der Umlegungsausschuss mit seiner Geschäftsstelle steht als kompetenter Partner in allen Fragen im Zusammenhang mit der Neuordnung von Eigentumsverhältnissen jedermann zur Verfügung.
Vorhandene, für die geplante zukünftige Nutzung nicht mehr sinnvolle Eigentumsverhältnisse werden in einem gesetzlich geregelten Grundstückstauschverfahren kostengünstig und schnell in eine für die Umsetzung der planerischen Festsetzung erforderliche neue Eigentümerstruktur überführt.
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