An die öffentliche Abfallentsorgung sind alle wohnlich und gewerblich genutzten Grundstücke des Landkreises anzuschließen (einschließlich der Wochenendgrundstücke).
Wechselt der Grundstückseigentümer, sind sowohl der bisherige als auch der neue Eigentümer zur Benachrichtigung der Gebührenstelle schriftlich verpflichtet.
Weitere Informationen und das Formular zum Dienst finden Sie in der Box Informationen
am rechten Rand. Die Abfallsatzung (hier besonders §§ 7 und 9 und 17) können Sie dort
unter der Rubrik Hintergrundinfo einsehen.
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