Direkt zum Inhalt, Accesskey 1, Direkt zur Hauptnavigation, Accesskey 2

Weitere Landesportale:

Landesportal | Regierungsportal


Abmelden Abfallentsorgung

Allgemeine Hinweise

An die öffentliche Abfallentsorgung sind alle wohnlich und gewerblich genutzten Grundstücke des Landkreises anzuschließen (einschließlich der Wochenendgrundstücke).

Wechselt der Grundstückseigentümer, sind sowohl der bisherige als auch der neue Eigentümer zur Benachrichtigung der Gebührenstelle schriftlich verpflichtet.

Weitere Informationen und das Formular zum Dienst finden Sie in der Box Informationen am rechten Rand. Die Abfallsatzung (hier besonders §§ 7 und 9 und 17) können Sie dort unter der Rubrik Hintergrundinfo einsehen.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite - Landkreis Parchim

Zusatzinformationen


Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut