Kompostierbare Abfälle sollen, wenn möglich, auf Grundstücken mit Hausgarten, in einer
das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigenden Art und Weise kompostiert werden.
Die Entsorgung des Bioabfalls über einen Bioabfallbehälter steht zur Zeit nur in den Städten
zur Verfügung. Ein Bioabfallbehälter kann deshalb nur für Grundstücke in den Städten angemeldet werden. Hier haben Grundstückseigentümer, die keinen Bioabfallbehälter anmelden sondern eine Eigenkompostierung betreiben wollen, die Eigenkompostierung dem Landkreis anzuzeigen.
Mehrere Grundstückseigentümer können gemeinsam einen Bioabfallbehälter nutzen. Nähere
Hinweise dazu erhalten Sie in der Abfallsatzung. Die Anmeldung eines Bioabfallbehälters für
mehrere Grundstücke ist nicht über diesen Dienst vorgesehen, weil eine vertragliche Vereinbarung
zwischen den Grundstückseigentümern und die Zustimmung des Landkreises
erforderlich ist.
Weitere Informationen und das Formular zum Dienst finden Sie in der Box Informationen am
rechten Rand. Die Abfallsatzung (hier besonders § 12) können Sie dort unter der Rubrik Hinter-
grundinfo einsehen.
Weitere Informationen erhalten Sie über das Dienstleistungsportal des Landes M-V.
Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite - Landkreis Parchim