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Anmelden Sperrmüll

Allgemeine Hinweise

Grundstückseigentümer von wohnlich genutzten Grundstücken in den Städten Parchim, Lübz, Goldberg, Plau und Sternberg können zweimal im Jahr eine Sperrmüllentsorgung anmelden. Darüber hinaus können Grundstückseigentümer in allen Gemeinden des Landkreis Parchim bei kurzfristigem Entsorgungsbedarf wegen Haushaltsauflösung oder Umzug bei Nachweis des Grundes zusätzliche Sperrmüllentsorgungen anmelden. Die Kosten sind mit der jährlichen Behältergrundgebühr abgegolten.

Grundstückseigentümer von gewerblich genutzten Grundstücken können im gesamten Landkreis zweimal im Jahr eine Sperrmüllentsorgung anmelden. Für die Inanspruchnahme wird eine gesonderte Gebühr erhoben.

Ihr Sperrmüll wird spätestens 8 Wochen nach der Anmeldung abgeholt. Der Abfuhrtermin wird Ihnen schriftlich mitgeteilt, in der Regel spätestens 3 Wochen nach der Anmeldung.

Sperrmüll ist Abfall, der im Haushalt anfällt und wegen seiner Größe nicht in die Hausmüllbehälter passt oder das Entleeren erschwert. Zum Sperrmüll gehören zu entsorgende Möbel, Teppiche, Heimelektronikgeräte, Kühlgeräte usw. Nicht zum Sperrmüll gehören lt. Abfallsatzung des Landkreis Parchim metallische Gegenständewie z.B. Waschmaschinen, Fahrräder, Herde usw. Diese können im Rahmen der in den Städten und Gemeinden stattfindenden Schrottsammlungen entsorgt werden.

Weitere Informationen und das Formular zum Dienst finden Sie in der Box Informationen am rechten Rand. Die Abfallsatzung (hier besonders § 13) können Sie dort unter der Rubrik Hinter-
grundinfo einsehen.

Weitere Informationen erhalten Sie über das Dienstleistungsportal des Landes M-V.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite - Landkreis Parchim

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