Das
Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Trägern von Vorhaben der Abwasserbeseitigung
(Abwasserbeseitigungspflichtigen) Zuwendungen nach Maßgabe der Richtlinie
zur Förderung von Abwasseranlagen (FöRi-AW).
Zweck der Zuwendung ist es, den Bau von Abwasseranlagen, die ohne Zuwendungen nicht in angemessener Zeit oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden können, verwirklichen zu helfen. Gefördert werden im Förderbereich II Kleinkläranlagen.
Fördermittel werden grundsätzlich nur dann gewährt, wenn mit der Maßnahme
noch nicht begonnen wurde. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.
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