Die Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser ist eine Benutzung nach dem Wasserhaushaltsgesetz und in der Regel erlaubnispflichtig. Viele Bürger haben auf Ihren Grundstücken Brunnen errichtet zur Bewässerung Ihres Gartens. Die Entnahme von geringfügigen Mengen gilt als erlaubnisfreie Benutzung, ist jedoch bei der unteren Wasserbehörde anzuzeigen. Auch die Errichtung der Brunnen ist vorher bei der unteren Wasserbehörde anzueigen.
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