Das Land M-V / der Landkreis bestimmen, dass Teile von Natur und Landschaft zum
-Naturschutzgebiet, Nationalpark, Biosphärenreservat,
Landschaftsschutzgebiete Naturpark
-Naturdenkmal oder geschützten Landschaftsbestandteile
erklärt werden können.
Dazu werden nach einem entsprechenden öffentlichen Verfahren Schutzverordnungen erlassen.Diese Schutzverordnungen bestimmen den Schutzgegenstand, den Schutzzweck, die zur Erreichung des Schutzzweckes notwendigen Gebote und Verbote und vertretbare Ausnahmevorbehalte sowie Schutz-, Pflege-, Wiederherstellungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete werden durch Beschluss der Landesregierung der Europäischen Kommission ausgewählt und benannt.
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