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Ummelden Abfallentsorgung

Allgemeine Hinweise

An die öffentliche Abfallentsorgung sind alle wohnlich und gewerblich genutzten Grundstücke des Landkreises anzuschließen (einschließlich der Wochenendgrundstücke).

Mindestgröße des Abfallbehälters für den Anschluss des Grundstückes an die öffentliche Abfallentsorgung ist ein 80 Liter Behälter.

Der Grundstückseigentümer kann sich für einen festen Entsorgungsrhythmus oder für die Bereitstellung des Abfallbehälters zur Leerung entsprechend des Bedarfes entscheiden.

Wechselt der Grundstückseigentümer, sind sowohl der bisherige als auch der neue Eigentümer zur Benachrichtigung der Gebührenstelle schriftlich verpflichtet.

Die Anmeldung eines Grundstücks mit einem 60 Liter Abfallbehälter, sowie die Ummeldung auf einen 60 Liter Abfallbehälter ist nur bei Vorlage einer Bescheinigung der Meldebehörde möglich und deshalb hier nicht vorgesehen.

Weitere Informationen und das Formular zum Dienst finden Sie in der Box Informationen amrechten Rand. Die Abfallsatzung (hier besonders §§ 7 und 9 und 17) können Sie dort unter der Rubrik Hintergrundinfo einsehen.

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