An die öffentliche Abfallentsorgung sind alle wohnlich und gewerblich genutzten Grundstücke des Landkreises anzuschließen (einschließlich der Wochenendgrundstücke).
Mindestgröße des Abfallbehälters für den Anschluss des Grundstückes an die öffentliche
Abfallentsorgung ist ein 80 Liter Behälter.
Der Grundstückseigentümer kann sich für einen festen Entsorgungsrhythmus oder für die
Bereitstellung des Abfallbehälters zur Leerung entsprechend des Bedarfes entscheiden.
Wechselt der Grundstückseigentümer, sind sowohl der bisherige als auch der neue Eigentümer zur Benachrichtigung der Gebührenstelle schriftlich verpflichtet.
Die Anmeldung eines Grundstücks mit einem 60 Liter Abfallbehälter, sowie die Ummeldung
auf einen 60 Liter Abfallbehälter ist nur bei Vorlage einer Bescheinigung der Meldebehörde
möglich und deshalb hier nicht vorgesehen.
Weitere Informationen und das Formular zum Dienst finden Sie in der Box Informationen amrechten Rand. Die Abfallsatzung (hier besonders §§ 7 und 9 und 17) können Sie dort unter
der Rubrik Hintergrundinfo einsehen.
Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite - Landkreis Parchim