Direkt zum Inhalt, Accesskey 1, Direkt zur Hauptnavigation, Accesskey 2

Weitere Landesportale:

Landesportal | Regierungsportal


Wasserentnahmeentgelt

Allgemeine Hinweise

Für  das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern und dem Grundwasser erhebt das Land Mecklenburg-Vorpommern ein Entgelt. Davon gibt es auch Ausnahmen, die in § 16 Abs. 2 LWaG  genannt sind. In den dort genannten Fällen wird kein Entgelt erhoben. Die Höhe des jeweiligen Entgelts richtet sich nach § 16 Abs. 3 LWaG.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite - Landkreis Parchim

Zusatzinformationen


Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut