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Abwasser / Kläranlagen

Allgemeine Informationen

Kleinkläranlagen        

 

- Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse für die Einleitung von gereinigtem häuslichen Schmutzwasser aus Kleinkläranlagen (Abwassermenge max. 8 m³/ Tag und gereinigtem Schmutzwasser aus kommunalen und industriellen Kläranlagen (Abwassermenge größer als 8 m³/Tag) in Gewässer II. Ordnung und in das Grundwasser ( Formular mit Hinweisen zum Ausfüllen)
Hinweis: Merkblatt zur Abwasserversickerung

- Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse für die Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser

- Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung von Genehmigungen zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekteinleitergenehmigungen)

- Überwachung der Einleitungen von gereinigtem Schmutzwasser und Niederschlagswasser in Gewässer

- Erteilung von Bescheiden zur Anpassung bestehender Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen gemäß aktueller Rechtsnormen

- Veranlagung von Einleitern zur Abwasserabgabe gemäß Abwasserabgabengesetz
Liste der zugelassenen Sachverständigen zur Abwasseruntersuchung

- Bearbeitung von Anträgen der abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften auf Befreiung von der Abwasserbeseitigungspflicht 

Zuständigkeiten:
Bereich I
   (Frau Schumann)  :    Ämter Boizenburg-Land, Dömitz-Malliß, Städte Boizenburg und Lübtheen;
Bereich II
   (Herr Söhner)        :    Ämter Zarrentin, Wittenburg, Hagenow-Land, Stadt Hagenow;
Bereich III  (Herr Sander)        :    Ämter Ludwigslust-Land, Neustadt-Glewe, Grabow, Stralendorf, Stadt Ludwigslust;

Abwasserabgabe: Berechnung der Abwasserabgabe für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer (bei Kleinkläranlagen mit einem Abwasseranfall bis zu 8 m³ pro Tag als Kleineinleiter; für Großkläranlagen mit einem Abwasseranfall ab 8 m³ pro Tag als Großeinleiter)
Wasserentnahmeentgelt:Berechnung von Wasserentnahmeentgelt für die Benutzung eines Gewässers (Entnahmen und Ableiten aus oberirdischen Gewässern und Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser);                         Bearbeiter: Frau Liebe


Förderung von Kleinkläranlagen: Zahlung einer Zuwendung als nicht rückzahlbare Zuschüsse, zuwendungsfähig sind Ausgaben für Investitionen, die zu Errichtung, Umgestaltung und/oder Erweiterung einer Kleinkläranlage erforderlich sind ( Fördermittelantrag, bitte Formulare aus dem "Förderbereich II - Kleinkläranlagen" nutzen); Bearbeiter: Frau Sandker, Frau Liebe


Grundbuchbereinigung: Zur indirekt Sicherung von Rechten zur Führung wasserwirtschaftlicher Leitungen und Anlagen auf fremden Grundstücken sind beschränkte persönliche Dienstbarkeiten erforderlich. Die Bescheinigung der Dienstbarkeit wird von den Versorgungsunternehmen bei der zuständigen unteren Wasserbehörde (hier der Landrat des Landkreises Ludwigslust) beantragt.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite - Landkreis Ludwigslust

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