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Anmeldung / Ummeldung

Allgemeine Hinweise

Anmeldung nach Zuzug aus einer außerhalb vom Amt Eldenburg Lübz  befindlichen Wohnung mit alleiniger Wohnung, Hauptwohnung oder Nebenwohnung

 Ummeldung – Anmeldung einer neuen Wohnung innerhalb des Amtes Eldenburg Lübz  im Bezirk derselben Meldebehörde

Meldepflichtige Personen haben sich innerhalb einer Woche  nach der Veränderung im Bürgerbüro des Amtes Eldenburg Lübz anzumelden.

Bei Zuzug einer Familie oder Lebenspartnerschaft kann eine volljährige Person die Anmeldung für alle mitziehenden Angehörigen  mit denselben Zuzugsdaten vornehmen.

Bei der Abgabe des Meldescheines kann sich der Meldepflichtige durch eine geeignete Person vertreten lassen. Weitere Informationen befinden sich im Link "Hintergrundinfo".

Besondere Voraussetzungen:

  • Die Meldepflichtigen haben notwendige Auskünfte zu erteilen, zum Nachweis erforderliche Unterlagen vorzulegen und bei Aufforderung durch die Meldestelle persönlich zu erscheinen.
  • Für Binnenschiffer und Seeleute, Soldaten und ähnliche Dienstverhältnisse, Aufenthalte in Beherbergungsstätten und Krankhäusern/Heimen sind gemäß Landesmeldegesetz gesonderte Regelungen zu beachten.
  • Die Pflicht zur Anmeldung obliegt demjenigen, der die Wohnung bezieht.
  • Die meldepflichtige Person kann sich durch eine hierzu bevollmächtigte Person vertreten lassen. In diesem Fall muss die Vollmacht öffentlich oder von einer Urkundsperson der Betreuungsbehörde beglaubigt sein.
  • Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, in dessen Wohnung die Minderjährigen einziehen.
  • Pfleger und Betreuer, deren Aufgabe die Aufenthaltsbestimmung einschließt, haben für die Pflegepersonen und Betreuten die Meldepflicht zu erfüllen.

 Besonderheiten

Ordnungswidrigkeiten (auszugsweise):

  • Die Meldebehörde kann bei Nichterfüllung der Meldepflicht ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten und mit einer Geldbuße bis zu 500 € ahnden.
  • Ordnungswidrig handelt auch, wer sich für eine Wohnung anmeldet und nicht tatsächlich in dieser wohnt (Scheinanmeldung).

Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite - Amt Eldenburg Lübz

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