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Informationen für zuständige Behörden zum DLR-System MV

An dieser Stelle finden Sie als zuständige Behörde Informationen zur EU Dienstleistungsrichtlinie in MV, sowie die notwendigen Anträge und Zugänge zur Nutzung des DLR-Systems M-V.

Diese Seite wird  fortlaufend aktualisiert!

Aktuell

  • Neue Version Fallmanagement
    Wegen der Einführung neuer Versionen im Fallmanagement und zu Schnittstellen ist am 14. März 2012 von 8:00 bis 22:00 Uhr das Fallmanagementsystem nicht erreichbar. Bitte richten Sie sich bei eventuell laufenden Fallbearbeitungen hierauf ein. In dieser Zeit werden auch keine neuen Anträge über den Antragsassistenten verschickt werden können.
  • Normenprüfung mit der Datenbank Norman Online - Passwort vergessen?
    Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben, wenden Sie sich bitte an den Administrator der Datenbank. Zurzeit haben Frau Moritzen (Email: gmoritzen@gsa-schwerin.de) und Herr Fritz (Email: st.fritz@wm.mv-regierung.de) Administratorenrechte.
  • Schulung zum Antragsassistenten, zur EA-Wissensbasis und zum Fallmanagement
    Die Schulungsunterlagen finden Sie unter dem Link Dokumentationen und Handbücher.
    Die Kenntnis des Antragsassistenten oder der EA-Wissensbasis ist für die Beratung und die Erfüllung der Auskunftspflichten ein Hilfsmittel, um Unternehmer und Gründer in ihrem Anliegen zu unterstützen. Das kostenfreie Angebot des Antragsassistenten ergänzt den in Erarbeitung befindlichen Online-Gewerbedienst des ZV EGO.
  • Binnenmarktinformationssystem IMI: Machen Sie Gebrauch von den Möglichkeiten!
    V
    orübergehende Dienstleistungserbringer aus dem EU-Ausland bringen Fragen für die Gewerbeaufsicht mit sich, die in vielen Fällen gegebenenfalls mit Hilfe des IMI-Systems geklärt werden könnten - wenn die Behörde weiß, an wen sie sich wenden soll. Hier soll eine zentrale Stelle für die kleineren Kommunen registriert werden. Solange dies nicht der Fall ist, wenden betroffene Ämter sich bitte am das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus als Koordinator.
  • Der Antragsassistent
    Der Antragsassistent ermöglicht die elektronische Verfahrensabwicklung für Antragsteller - nicht nur über den EA - an alle zuständigen Stellen. Bislang haben sich die Antragsteller, die den Antragsassistenten in Anspruch nahmen, überwiegend für die Antragstellung direkt bei der zuständigen Stelle entschieden.
    Als zuständige Behörde können Sie auch ein Banner zum Antragsassistenten auf Ihrer Website platzieren und den Antragsassistenten verwenden.
    Der elektronische Antragsassistent enthält seit dem 14.04.2011 auch über die Gründung hinausgehende Unternehmensanliegen wie die Betriebserweiterung, -verlegung, die Beendigung des Betriebs und die Änderung der Rechtsform. Daneben wurden einige Erleichterungen eingeführt, wie z.B. eine ausdruckbare Übersicht beizubringender Formulare und Dokumente.
  • Um welche Verwaltungsleistungen geht es?
  • Eine aktuelle Liste der für Informationszwecke frei gegebenen Leistungsbeschreibungen finden Sie unter folgender Internetadresse. Auf die ausführlichen Beschreibungen dieser Verwaltungsleistungen greifen der Antragsassistent und die Wissensbasis des Einheitlichen Ansprechpartners (www.ea-mv.de) zurück.
  • EG-Dienstleistungsrichtlinien-Verfahrensverordnung vom 8. März 2010 
    Beachten Sie, dass Sie als zuständige Behörden nach § 1 Absatz 1 der Verordnung  verpflichtet sind, die bereit gestellten Portale und das in der Verordnung genannte gemeinsame Verfahren zu nutzen.
  • Zugang zum Fallmanagementsystem
    Ab Januar 2010 wurden Ihnen die Zugangsdaten für das Fallmanagementsystem zur Verfügung gestellt. Damit haben Sie Zugriff auf alle Ihre Behörde betreffenden Fälle. Sofern Sie technische Probleme beim Zugriff auf das Fallmanagementsystem haben, wenden Sie sich bitte an den Service-Desk im DVZ, Tel.: 0385 4800 565.
    Zur Zeit werden eingehende Fälle in der Regel nur bis zur obersten Ebene Ihrer Verwaltung, d.h. in einem zentralen Account zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der vollständigen Integration und der Umsetzung der begleitenden organisatorischen Prozesse, kann später auch die Zustellung auf die von Ihnen im Rahmen der Anmeldung benannten differenzierten Accounts innerhalb Ihrer Verwaltung erfolgen.
     
  • Informationen und Schulungsmaterial zum Binnenmarktinformationssystem (IMI)
    Diese finden Sie unter folgendem Link Informationen zum IMI oder im IMI-Portal der EU unter http://ec.europa.eu./internal_market/imi-net/index_de.html.Hier finden Sie auch das Schulungsmaterial der letzten Schulung zu IMI.
     

weitere Informationen zum Themenbereich

Zugangsadressen DLR-System und Ansprechpartner

Normenprüfung als Daueraufgabe

Dokumentationen und Handbücher

Formulare zur Beantragung von Zugängen, Änderungen und Meldung technischer Störungen

Informationen zum IMI

 

Zusatzinformationen


Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut