Förderfibel
Naturschutzförderrichtlinie
Merkblatt
Zweck und Ziel: | Gefördert werden Vorhaben des Naturschutzes in Mecklenburg-Vorpommern mit dem Ziel der Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität. |
Wer wird gefördert: | Zuwendungsempfänger können sein:
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Was wird gefördert: |
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Wie wird gefördert: | Alle vollständig eingereichten Förderanträge, bei denen die Zuwendungsvoraussetzungen vorliegen, werden zum Bewertungsstichtag unter Anwendung der festgelegten Auswahlkriterien bewertet. Förderanträge, die danach den Schwellenwert (Mindestpunktzahl) nicht erreichen, werden abgelehnt. Die beantragten Zuwendungen werden entsprechend der für die Förderanträge nach Anwendung der Auswahlkriterien gebildeten Rangfolge im Rahmen des Finanzbudgets bewilligt. |
Antragsverfahren | Förderanträge sind formgebunden und vor Beginn des jeweiligen Vorhabens bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen. |
Antragsunterlagen | Die mit dem Förderantrag einzureichenden Unterlagen sind in den für die Antragstellung erforderlichen Formularen genannt. Die Bewilligungsbehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, soweit dies für die Entscheidung über die Bewilligung einer Zuwendung erforderlich ist. |
Ansprechpartner | Bewilligungsbehörden:
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