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Anzeige der Eröffnung bzw. Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und / oder des Waffenhandels Entgegennahme
Leistungsbeschreibung
Die Eröffnung bzw. Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels ist bei der zuständigen Stelle anzuzeigen, welche diese entgegen nimmt.
Rechtsgrundlagen
Kosten
Die Entgegennahme der Anzeige erfolgt gebührenfrei.
Fristen
Die Anzeige hat innerhalb von 2 Wochen gegenüber der zuständigen Behörde zu erfolgen.
Formulare
Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle. Es ist auch eine formlose Anzeige möglich.
Zuständige Stelle
- Landkreise
- Kreisfreie Städte