Leistungen A-Z
Bescheinigung in Steuersachen
Leistungsbeschreibung
Bescheinigungen in Steuersachen können für zahlreiche, insbesondere gewerbliche Anlässe erforderlich sein. Die nachzuweisenden Angaben zu Ihren steuerlichen Verhältnissen dienen vor allem als Zuverlässigkeitserklärung, d.h. als Nachweis, dass Sie regelmäßig Ihren steuerlichen Verpflichtungen nachkommen
Erforderliche Unterlagen
Für den Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung in Steuersachen existieren keine Formvorschriften.
Kosten
Die Bescheinigungen in Steuersachen ist gebührenfrei.
Formulare
Die Bescheinigung in Steuersachen wird vom zuständigen Finanzamt ausgefüllt.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt.