Förderfibel
Förderung von Investitionen der Aquakultur
Merkblatt
Fundstelle der Richtlinie im Amtsblatt: | Richtlinie zur Förderung der Fischerei, Aquakultur und Fischwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern (FischFöRL M-V) vom 5. Dezember 2018, AmtsBl. M-V 2018 S. 701 |
Zweck und Ziel: | Die Förderung zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Aquakultur zu verbessern. |
Wer wird gefördert: | Zuwendungsempfänger: Zuwendungsempfänger können Unternehmen jeder Rechtsform sein, die Investitionen im Bereich der Aquakultur in Mecklenburg-Vorpommern durchführen. Fördervoraussetzungen:
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Was wird gefördert: | Gefördert werden können zum Beispiel:
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Wie wird gefördert: | Die Förderung setzt sich zusammen aus Mitteln der europäischen Gemeinschaft (Europäischer Meeres- und Fischereifonds EMFF) und Mitteln des Landes Mecklenburg-Vorpommerns. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der nicht zurückgezahlt werden muss. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Ausgaben. Investitionen in der Aquakultur von bis zu 2,0 Mio. Euro kann ein Zuschuss von bis zu 49 Prozent gewährt werden. Auf den 2,0 Mio Euro übersteigenden Betrag bis zu 10,0 Mio. Euro kann ein Zuschuss bis zu 30 Prozent gewährt werden. Bei Vorhaben bis zu 34 Mio. Euro beträgt die Förderung ab von 10 Mio. Euro 0 Prozent. Vorhaben mit mehr als 34 Mio. Euro sind von der Förderung ausgeschlossen. Die höchstmögliche Förderung beträgt daher 3,38 Mio. Euro je Investitionsvorhaben. Planungskosten im Zusammenhang mit förderfähigen baulichen Investitionen können im Rahmen dieser Förderung in Höhe von bis zu 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben berücksichtigt werden. Bei den übrigen Maßnahmen sind nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit diejenigen Maßnahmen zugrunde zu legen, die den angestrebten Zweck mit dem geringsten, vertretbaren Aufwand erfüllen. Bei Architekten- und Ingenieurleistungen sind höchstens die Mindestsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure zuwendungsfähig. |
Antragsverfahren: | Ein Förderantrag kann bei der Bewilligungsbehörde gestellt werden. Letzter Termin ist der 30.04.2023. Bewilligungsbehörde: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V |
Antragsunterlagen: | Siehe Anlagen |
Ansprechpartner | Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V Mathias Müller Vertreter: |