Förderfibel
Förderung von Kleinprojekten der ländlichen Entwicklung (GAK-Regionalbudgetförderrichtlinie)
Merkblatt
Zweck und Ziel: | Zweck der Förderung ist es, durch die finanzielle Unterstützung von Kleinprojekten engagierten Akteuren in ihrem Bemühen um eine Entwicklung der ländlichen Region zu helfen. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen eines GAK-Regionalbudgets. |
Wer wird gefördert: | Erstempfänger der Zuwendung sind
Letztempfänger der Zuwendung sind
Der Erstempfänger leitet die Zuwendung an den Letztempfänger weiter. |
Was wird gefördert: | Gefördert werden Kleinprojekte (Vorhaben mit zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von nicht mehr als 20.000 Euro), die zur Umsetzung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategie für lokale Entwicklung dienen:
soweit es sich jeweils nicht um Eigenleistungen des Zuwendungsempfängers handelt. Die Zuwendung an den Erstempfänger beträgt 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bis zu 200.000 Euro je lokaler Aktionsgruppe und Jahr. Die Zuwendung an den Letztempfänger beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 16.000 Euro. |
Antragsverfahren | Erstempfänger stellen bis zum 30. September (für 2021 abweichend bis zum 31.03.2021) beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt einen Förderantrag für das folgende Haushaltsjahr. Der Erstempfänger veröffentlicht das Auswahl- und Antragsverfahren an den Letztempfänger. Zuwendungen an Letztempfänger werden durch den Erstempfänger gewährt. Die Vorhaben werden durch die Lokale Aktionsgruppe oder ein von ihr bestimmtes Auswahlgremium nach den in der jeweiligen Strategie für lokale Entwicklung dargelegten Auswahlkriterien ausgewählt. Förderanträge sind durch den Letztempfänger formgebunden und vor Beginn des jeweiligen Vorhabens beim Erstempfänger zu stellen. Dieser bewilligt die Zuwendung und zahlt die Zuwendung auf der Grundlage eines formgebundenen Zahlungsantrages, den der Zuwendungsempfänger beim Erstempfänger stellt, aus. |
Antragsunterlagen | Die mit dem Förderantrag einzureichenden Unterlagen sind in den für die Antragstellung erforderlichen Formularen genannt. Die Bewilligungsbehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, soweit dies für die Entscheidung über die Bewilligung einer Zuwendung erforderlich ist. |
Ansprechpartner | Ansprechpartner für den Letztempfänger sind die jeweilige Lokale Aktionsgruppe (siehe www.lm.mv-regierung.de/LEADER) und der Erstempfänger der Zuwendung. |
Dokumente:
- Anlage 1 -Bestimmungen für die Weiterleitung der Zuwendung durch juristische Personen des privaten Rechts (PDF, 0,089MB)
- Mustervertrag zur Anlage 1 (DOCX, 0,023MB)
- Anlage 2 - Bestimmungen für die Weiterleitung der Zuwendung durch juristische Personen des öffentlichen Rechts (PDF, 0,089MB)
- Mustervertrag zur Anlage 2 (DOCX, 0,023MB)
- Anlage 3 - Antrag Erstempfänger (PDF, 0,071MB)
- Anlage 4 - Antrag Letztempfänger (PDF, 0,212MB)
- Anlage 5 - De-minimis-Erklärung durch Letztempfänger (PDF, 0,220MB)
- Anlage 6 - De-minimis-Bescheinigung für Letztempfänger (PDF, 0,101MB)
- Anlage 7 - Mittelanforderung durch Erstempfänger (PDF, 0,056MB)
- Anlage 8 - Verwendungsnachweis Erstempfänger (PDF, 0,076MB)
- Anlage 9 - Verwendungsnachweis Letztempfänger (PDF, 0,067MB)