Förderfibel
Extensivierungsrichtlinie 2015
Merkblatt
Zweck und Ziel: | Einführung oder Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren zur nachhaltigen Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen im Einklang mit den Belangen des Schutzes der Umwelt und der Erhaltung des natürlichen Lebensraums. |
Wer wird gefördert: | Zuwendungsberechtigt sind Betriebsinhaberinnen oder Betriebsinhaber im Sinne des Artikels 4 Absatz 1Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr.1307/2013, die aktive Betriebsinhaber im Sinne des Artikels 9 der Verordnung (EU) Nr.1307/2013 sind. |
Was wird gefördert: | Förderfähig sind in Mecklenburg-Vorpommern gelegene Flächen, wenn sich die Betriebsinhaberin oder der Betriebsinhaber verpflichtet:
Der Betriebsinhaber ist verpflichtet, sein Unternehmen jährlich dem Kontrollverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 zu unterziehen. Der mit der Kontrollstelle abgeschlossene Vertrag ist vor Beginn des Verpflichtungszeitraumes, bis spätestens 15. Mai des Antragsjahres, bei der zuständigen Bewilligungsbehörde einzureichen. Betriebsinhaber, die erstmalig einen Antrag stellen, müssen die Erstkontrolle bis spätestens 15. Mai des Antragsjahres durch die Kontrollstelle vornehmen lassen. |
Wie wird gefördert: | Die Höhe der Zuwendung beträgt jährlich
Für die Teilnahme am Kontrollverfahren nach der VO (EG) Nr.834/2007 kann zusätzlich eine Zuwendung von 50 Euro je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche, jedoch höchstens 600 Euro je Unternehmen, gewährt werden. |
Antragsverfahren | Die Zuwendungen werden auf Antrag gewährt. Der Antrag auf Förderung für den Verpflichtungszeitraum von fünf Jahren und 7,5 Monaten ist vor Beginn des Verpflichtungszeitraumes bis zum 15. Mai (Ausschlussfrist) bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen. |
Antragsunterlagen | Informationen zur Antragstellung sind bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu erhalten. |
Ansprechpartner |